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Martin Wiedemeyer

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40237 Düsseldorf

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Telefon: 0211 16387708
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Urheberrecht

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Datenschutz

Hier finden Sie alle Angaben zum Datenschutz.

AGB

1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

1.1. CBR Development (Trainer oder Coaches) erbringt Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Coaching, Training und offene Seminare, Veranstaltungen für Gruppen und Teams, Unternehmensentwicklung, Aus- und Weiterbildung in der Regel durch Veranstaltungen im Einzelkontakt, in (Klein-)Gruppen und Teams für Privatkunden und Firmenkunden (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Auftraggeber“).

1.2. Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber ist Vertragspartner von CBR Development. Er steht in vollem Umfang für sein Verhalten und das Verhalten der Teilnehmer ein.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten CBR Development auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Anfrage / Anmeldung und Vertragsschluss / Buchung

2.1. Eine Anfrage hat für beide Parteien den Gehalt einer Interessensbekundung für eine bestimmte Leistung. Eine Anmeldung hat für beide Parteien den Gehalt einer Willenserklärung für eine Teilnahme an der in der Anmeldung genannten Veranstaltung.

2.2. Anfragen für Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen sowie Aktivitäten der Unternehmensentwicklung sind formlos und erfolgen (fern) mündlich oder schriftlich. Sie werden nach Dringlichkeit bearbeitet und führen in individueller Absprache mit dem Auftraggeber zur Vereinbarung eines unverbindlichen, kostenfreien Kennenlerntermins, einer kostenpflichtigen Bestandsaufnahme / IST-Analyse sowie zur Erstellung eines schriftlichen Angebotes bzw. einer schriftlichen Leistungsbeschreibung (bei Rahmenverträgen). Der Vertrag für Coachings, Veranstaltungen für Gruppen und Teams sowie Aktivitäten der Unternehmensentwicklung wird durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung des entsprechenden schriftlichen Angebotes bzw. der entsprechenden Leistungsbeschreibung (in der jeweils aktuellsten Fassung) oder durch die Bestätigung eines Termins zur Durchführung einer in diesem Angebot bzw. in dieser Leistungsbeschreibung formulierten Leistung geschlossen (Buchung). Auf den Zugang einer für den Auftraggeber bestimmten Ausfertigung des gültigen Angebots, der Leistungsbeschreibung bzw. des Einzelvertrages kommt es zur Bestimmung des Zeitpunkts seiner Wirksamkeit nicht an.

2.3. Mit der Auftrags- oder Terminbestätigung erklärt der Auftraggeber zugleich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie geltende Ergänzungsverträge vorab ausgehändigt bekommen und zur Kenntnis genommen zu haben.

2.4. Änderungen oder Ergänzungen der Auftrags- oder Terminbestätigung bzw. der Teilnahmebestätigung oder des Lehrgangsvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch CBR Development schriftlich per Post oder E-Mail bestätigt werden.

3. Leistungen

3.1. Die Verantwortung für die Organisation von Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen, Aktivitäten der Unternehmensentwicklung und Trainings ergibt sich aus dem entsprechend gültigen Angebot bzw. der entsprechend gültigen Leistungsbeschreibung.

3.2. Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang von Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen bzw. Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung ergeben sich aus den im Einzelfall geltenden Angeboten, Leistungsbeschreibungen bzw. Verträgen. Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang von Trainings und offenen Seminaren und ergeben sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Trainingsbausteinen, Seminarbeschreibungen, Angeboten bzw. Curricula.

3.3. Die Erstellung bzw. Bereitstellung von Teilnehmerunterlagen liegt bei CBR Development. In der Gebühr bzw. im Preis inbegriffen ist die Überlassung aller Teilnehmerunterlagen, Handouts und Skripte zur persönlichen Verwendung durch den Teilnehmer.

3.4. Für die Didaktik und Methodik der Maßnahme ist CBR Development verantwortlich. Der Auftraggeber / Teilnehmer hat ein Mitspracherecht. Stellt CBR Development während der Durchführung fest, dass aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den ursprünglich mit dem Auftraggeber / Teilnehmer vereinbarten Zielen, Themeninhalten bzw. Umfang oder an der Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines psychologischen und pädagogischen Ermessensspielraumes und in Absprache mit dem Auftraggeber.

3.5. CBR Development wird nach besten Kräften und bestem Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber / Teilnehmer den Erfolg der Maßnahme anstreben. Für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Leistung ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber / Teilnehmer erforderlich. Eine Erfolgsgarantie für die Leistung kann durch den CBRDevelopment allein nicht gegeben werden.

3.6. Nach Beendigung eines Lehrganges erhalten die Auftraggeber / Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung über den Zeitraum des Lehrgangs, vorausgesetzt sie waren mindestens 75% der Durchführungszeit anwesend.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1. Das vereinbarte Honorar ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig und auf das genannte Konto zu entrichten.

4.2. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden Kosten für Unterkunft / Verpflegung, Übernachtung, Raum- und Gerätemieten, Moderationsmaterial sowie sonstigen während der Veranstaltungen benötigten Utensilien und Verbrauchsmaterialien (z.B. Namenschilder, Farben und Bastelmaterialien, Spiele, Dekoration und Bühnentechnik auf Großgruppenveranstaltungen).

4.3. Der Auftraggeber übernimmt die für die Reise zwischen Ausgangsort Düsseldorf/Hamburg und Zielort (vom Auftraggeber gewünschter Veranstaltungsort) eventuell anfallenden Kosten und eventuell für Reisezeiten sowie die anfallenden Reisekosten. Die Abrechnung von Reisezeiten erfolgt nach für die zum Einsatz gelangenden Trainer/Coaches benötigten Zeit für die Reise zwischen Ausgangsort und Zielort. Die Abrechnung von Reisekosten z.B. für Flug, Bahn, Taxi erfolgt nach Aufwand der Trainer/Coaches entsprechend der Belege; bei Pkw-Fahrten erfolgt die Abrechnung in 0,50 Eurocent pro Kilometer Fahrtstrecke zwischen Ausgangsort und Zielort.

4.4. Auf Wunsch kann gegen eine Pauschale die Organisation der Veranstaltung in einem externen Seminarhotel / Tagungshaus übernommen werden. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Organisationsaufwand.

4.5. Zusätzliche Leistungen, die über die in jeweils gültigen Angeboten / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträgen formulierten Leistungen hinaus vom Auftraggeber angefordert und von CBR Development erbracht werden (z.B. zusätzliche Angebotsentwicklung, Konzeptarbeit, Planungs- und Bilanzierungsgespräche vor Ort, Telefon- oder Videokonferenzen, Präsentationen, Telefon-Coaching) sowie die Erstellung und der Versand von Fotoprotokollen in digitaler Form werden nach zeitlichem Aufwand für die beteiligten Personen und zu den in jeweils geltenden Angeboten / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträgen geltenden Honorarsätzen und –konditionen erbracht.

4.6. Der im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Vorbereitungs- und Koordinationsaufwand (z.B. Telefonate, Briefe, Faxe, Terminplanungen, Büroarbeiten) werden nicht gesondert berechnet.

4.7. Das Honorar umfasst neben der Konzeptionierung und Durchführung von Maßnahmen auch die Erstellung und Bereitstellung notwendiger Handouts für den Auftraggeber / die Teilnehmer.

4.8. Die weiteren bzw. abweichenden Details zu Honorarsätzen und Rahmenbedingungen regeln die für den Auftraggeber erstellten Angebote / Leistungsbeschreibungen / Verträge in der jeweils gültigen aktuellsten Fassung.

4.9. Alle Honorar- und Preisangaben verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses / der Buchung gültigen gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.

5. Rücktritt / Kündigung / Durchführungshindernisse

5.1. Das Ausfallhonorar beträgt bei Absage einer Buchung durch den Auftraggeber bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten Termin 50%, danach 100% des Honorars. Im Erstfall werden 50% des Ausfallhonorars mit zukünftigen Leistungen verrechnet.

5.2. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

5.3. Kann CBR Development wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist es verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin oder einen Ersatztrainer /-coach zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen CBR Development sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6. Urheberrecht

6.1. Ein Ton- oder Videomitschnitt des Coachings/ Trainings ist ohne schriftliche Erlaubnis von CBR Development nicht gestattet

6.2. Der Teilnehmer ist berechtigt, erhaltene Handouts, Materialien, sonstige Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber / der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Materialien, Unterlagen oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von CBR Development zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form – entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte weiter zu geben oder zu verbreiten.

7. Geheimhaltungs-/Schweigepflicht

7.1. Die Inhalte des Coachings / der Veranstaltung unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, geheim zu halten.

7.2. Der Auftraggeber entbindet CBR Development von der Schweigepflicht gegenüber dem Supervisor des Coaches. Der Supervisor dient dem Coach zur fachlichen, psychologischen oder pädagogischen Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung des Coachings- bzw. Trainingsprozesses und ist seinerseits zum Stillschweigen verpflichtet.

8. Selbstverpflichtungen und Ausschlussrechte

8.1. CBR Development versichert, nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard zu arbeiten. Seine Mitarbeiter und Coaches werden nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult bzw. besuchen keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard.

8.2. Der Auftraggeber / Teilnehmer erklärt, dass er sich in der Lage fühlt, an den z.T. intensiven persönlichen und Gruppenprozessen teilzunehmen und bereit ist, für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen. Bei Personen, die sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden bzw. auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, ist CBR Development bzw. der durchführende Trainer/ Coach vor Beginn einer Veranstaltung zu informieren.

9. Haftung

9.1. Der Auftraggeber / Teilnehmer achtet auch seine persönlichen Gegenstände selbst. CBR Development haftet für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen nicht.

9.2. Eine Haftung aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers / Teilnehmers ist ausgeschlossen.

10.Schlussbestimmungen

10.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.

10.2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

10.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.4. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich und bei fehlender Einigung innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie verwirkt.

10.5. Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurück zu führen.

10.6. Als Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart.